Alles sicher

Im Rahmen der Prüfung eines Jahresabschlusses hat der Abschlussprüfer auch das IT-gestützte Rechnungslegungssystem daraufhin zu beurteilen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

IT-Prüfungen

  • Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880)
  • Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 850)
  • Prüfung des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen (IDW PS 951 n.F.)
  • IT Systemprüfungen (IDW PS 330)
  • Auswahl und Bewertung von Software
  • Beurteilung von IT-Angeboten

Im Rahmen der Prüfung eines Jahresabschlusses hat der Abschlussprüfer auch das IT-gestützte Rechnungs-legungssystem daraufhin zu beurteilen, ob es den gesetzlichen Anforderungen – insbesondere den im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- u. Sicherheits-anforderungen – entspricht, um die nach § 322 Abs. 1 Satz 1 HGB i.V.m. § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 321 Abs. 2 Satz 2 HGB geforderten Prüfungsaussagen über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung treffen zu können. Oft verfügen Wirtschaftsprüfer nicht über die notwendigen Fachkenntnisse, um eine diesbezügliche Prüfungsaussage mit hinreichender Sicherheit treffen zu können.

Wir bieten deshalb die IT-Systemprüfung in folgenden Modulen an:

  • Modul 1: Aufnahme des IT-Systems und Beurteilung der Komplexität
  • Modul 2: Aufbauprüfung eines nicht komplexen IT-Systems unter Beachtung der IDW PS 330, 322, 261 n.F.
  • Modul 3: Aufbauprüfung eines komplexen IT-Systems unter Beachtung der IDW PS 330, 322, 261 n.F.
  • Modul 4: Funktionsprüfung des IT-Systems

Sie erhalten als Zusammenfassung der Prüfung und als Dokumentation einen Kurzbericht mit Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IT-Systems bzw. der eingerichteten Kontrollen.

Unser Auftragsverhältnis kann dabei als Sachverständiger im Rahmen von Abschlussprüfungen (IDW PS 322) oder für das zu prüfende Unternehmen selbst ausgestaltet werden. Selbstverständlich dürfen Sie uns auch unabhängig von einer Abschlussprüfungen beauftragen, dass von Ihnen eingesetzte IT-System in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlich geforderten Anforderungen hin zu beurteilen.

Ihre persönlichen Berater

André Geller
Dipl.-Kfm.
André Geller

Wirtschaftsprüfer

Fon 02861 92100
ageller@fp.nrw

Geschäftsführer der FP Meyerink & Geller GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Thomas Grigo

Thomas Grigo

Berater für IT-Prüfungen

Fon 02861 92100
bor@fp.nrw

Freier Mitarbeiter, Zertifiziert durch ISACA und DIIR als CISA, CRISC, CISM u. CIA

Kontakt

Wir beraten Sie gerne persönlich:

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