Aktuelles

Newsletter / 29.12.2016

Newsletter Januar 2017

Ab 1. Januar 2017 läuft die Übergangsregelung für veraltete Kassensysteme aus.

Bei bargeldintensiven Branchen reicht ein tägliches Zählprotokoll und der Ausdruck des Z-Bons nicht mehr aus. Zur Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten müssen Aufzeichnungen digital und in unveränderbarer Form vorliegen. Jederzeit soll ein Kassensturz zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit vorgenommen werden können.

Zählt die häusliche Pflege zu den außergewöhnlichen Belastungen oder zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Da die haushaltsnahen Dienstleistungen nur bis zu 4.000,00 € in der Steuererklärung berücksichtigt werden, kann diese Zuordnung eine große Auswirkung auf die Steuerzahlung bedeuten. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte hierzu eine Entscheidung zu treffen.

Die Vorsteueraufteilung bei gemischtgenutzten Gebäuden ist nach dem jeweiligen Sachverhalt vorzunehmen.

In einem Urteil des Bundesfinanzhofes wurde zur Aufteilung der Vorsteuer bei der Anschaffung- und Herstellung sowie bei Instandhaltung und laufenden Aufwendungen Stellung genommen.

Vorsicht bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem Urteil klargestellt, dass das Setzen eines Hyperlinks nicht in jedem Fall eine “öffentliche Wiedergabe“ darstellt. Der Nachweis der Unkenntnis einer Rechtswidrigkeit dürfte schwierig sein.


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