Aktuelles

Newsletter / 08.01.2019

Newsletter Januar 2019

Für freie Wohnungen oder Unterkünfte sowie für die freie Verpflegung von Mitarbeitern gibt es ab 1. Januar 2019 neue Sachbezugswerte.

Der Betriebsausgabenabzug eines Gewinnermittlers für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einem zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist mitunter nur beschränkt möglich. Die zugrunde liegende Berechnungsformel gilt unabhängig von der Anzahl der getätigten Fahrten.

Entsendet ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, ist grundsätzlich die gesamte Reisezeit zu vergüten.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der sog. Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliege.


Alle Beiträge anzeigen

Kontakt

Wir beraten Sie gerne persönlich:

02861 92100
02861 9210-99
bor@fp.nrw
Raesfelder Str. 12 · 46325 Borken