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Newsletter / 12.10.2017Newsletter Oktober 2017
Änderungen zum 1. Januar 2017 und 31. Dezember 2017
Steuerliche Erleichterungen und Vereinfachungen sollen den Unternehmern den Umgang mit kleineren Beträgen erleichtern. Die wichtigsten Änderungen sind im Blitzlicht kurz beschrieben.
Ein häusliches Arbeitszimmer für mehrere Einkunftsarten
Bildet ein häusliches Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sieht der Gesetzgeber jährlich einen Höchstbetrag für Aufwendungen in Höhe von 1.250 € vor, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wie dieser personenbezogene Höchstbetrag aufzuteilen ist, wenn das Arbeitszimmer für mehrere Einkunftsarten genutzt wird, hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Dies und weitere Voraussetzungen erfahren Sie in den nachfolgenden Beiträgen. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 6. Oktober 2017 zum häuslichen Arbeitszimmer ein Schreiben veröffentlicht. Die unterschiedlichen Sachverhalte sind hier teilweise mit Beispielen anschaulich erläutert. Dieses BMF-Schreiben finden Sie auch auf unserer Homepage.
„Hausgemachte Verluste“ werden nicht anerkannt
Haben Sie sich bei Ihrer Kalkulation um eine positive Totalüberschussprognose Gedanken gemacht? Das sächsische Finanzgericht hat dies im Falle von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum Nachteil des Steuerpflichtigen gemacht. Verluste werden anerkannt, wenn insgesamt voraussichtlich Gewinne erzielt werden. Mehr zu diesem Fall finden Sie im Blitzlicht.
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