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Newsletter / 22.08.2017

Newsletter September 2017

Haben Ehepartner gemeinsam ein Haus gekauft, ist besondere Aufmerksamkeit geboten, wenn einer der Partner einen Teil davon betrieblich nutzt. Für die steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen ist es erforderlich, dass er diese persönlich trägt.


Bringt eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste ein und fehlt es an wirtschaftlichen Vermarktungsmöglichkeiten, kann die gesamte Tätigkeit als

Liebhaberei steuerlich irrelevant sein. So wurde es im Fall eines Erfinders entschieden, der über 20 Jahre hinweg erhebliche Verluste erzielte.


Bietet ein Autohändler zu seinen Fahrzeugen gegen Aufpreis eine Gebrauchtwagengarantie an, handelt es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche

steuerpflichtige Leistung. Der Versicherungsanteil ist nicht als umsatzsteuerfrei zu behandeln.


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